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Alltagshelfer für Senioren

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Pflegegrad 5

Pflegegrade 5 – Leistungen und Voraussetzungen auf einen Blick

Pflegegrad 5 wird Personen zugewiesen, die in ihrer Selbstständigkeit massiv eingeschränkt sind und zusätzlich einen besonders hohen Pflegebedarf haben. Die Einstufung erfolgt bei 90 bis 100 Punkten im Pflegegutachten. Seit 2017 zählt nicht mehr der zeitliche Pflegeaufwand, sondern ausschließlich der Grad der Selbstständigkeit. Grundlage für die Entscheidung ist ein Gutachten, z. B. durch den Medizinischen Dienst.

Voraussetzungen

  • Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit zusätzlichen Anforderungen an die Pflege
  • Bewertung in sechs Lebensbereichen (z. B. Mobilität, Selbstversorgung, Alltagsgestaltung)
  • Punktzahl im Begutachtungsverfahren: ab 90 Punkten (max. 100)
  • Ausnahmen sind bei besonderen Bedarfslagen möglich
  • Antragstellung: formlos bei der Pflegekasse

Monatliche Leistungen (bei häuslicher Pflege):

Leistung Betrag
Pflegegeld (für Angehörige) 990 €
Pflegesachleistung 2.299 €
Entlastungsbetrag 131 €
Pflegehilfsmittel 42 €
Hausnotruf-Zuschuss 25,50 €
Wohngruppenzuschlag 224 €
Teilstationäre Pflege (Tages-/Nachtpflege) 2.085 €
  • Kombinationspflege möglich: Pflegegeld und Sachleistungen anteilig kombinierbar

Leistungen bei stationärer Pflege

Leistung Betrag
Pflegeheim-Zuschuss 2.096 € monatlich

Jährliche / Einmalige Leistungen:

Leistung Betrag
Kurzzeitpflege 1.854 €/Jahr
Verhinderungspflege 1.685 €/Jahr
Kombi: beide Leistungen Bis zu 3.539 €/Jahr
Wohnraumanpassung Bis 4.180 € (einmalig)

Zusätzliche Infos

  • Leistungen müssen nicht vorfinanziert werden (außer z. B. Pflegehilfsmittel – hier Erstattung bis 42 €).
  • Verträge mit Pflegediensten oder Pflegeheimen werden direkt mit der Pflegekasse abgeschlossen.
  • Pflegebedürftige erhalten monatliches Pflegegeld zur freien Verwendung – meist für Angehörige.

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