Pflegegrad 3 Pflegegrade 3 – Leistungen und Voraussetzungen auf einen Blick Pflegegrad 3 wird Personen zugewiesen, deren Selbstständigkeit im Alltag deutlich eingeschränkt ist. Grundlage ist ein Pflegegutachten mit 47,5 bis unter 70 Punkten. Dabei zählt nicht mehr der Pflegeaufwand, sondern der Grad der Selbstständigkeit. Die Entscheidung trifft die Pflegekasse auf Basis des Gutachtens, etwa durch den Medizinischen Dienst. Voraussetzungen Deutlich eingeschränkte Selbstständigkeit im Alltag Begutachtung in sechs Lebensbereichen (z. B. Mobilität, Selbstversorgung, Alltagsgestaltung) Punktzahl im Gutachten: 47,5 bis unter 70 Punkte Antragstellung: formlos bei der Pflegekasse Monatliche Leistungen (bei häuslicher Pflege): Leistung Betrag Pflegegeld (für Angehörige) 599 € Pflegesachleistung 1.497 € Entlastungsbetrag 131 € Pflegehilfsmittel 42 € Hausnotruf-Zuschuss 25,50 € Wohngruppenzuschlag 224 € Kombinationspflege möglich: Pflegegeld und Sachleistungen anteilig kombinierbar Leistungen bei teilstationärer & vollstationärer Pflege Leistung Betrag Teilstationär (z. B. Tages-/Nachtpflege) Leistung wird übernommen Vollstationär (Pflegeheim) 1.262 € monatlich Jährliche / Einmalige Leistungen: Leistung Betrag Kurzzeitpflege 1.854 €/Jahr Verhinderungspflege 1.685 €/Jahr Kombi: beide Leistungen Bis zu 3.539 €/Jahr Wohnraumanpassung Bis 4.180 € (einmalig) Weitere Leistungen & Pflichten Pflegeberatung: Pflicht bei Pflegegeldbezug (alle 6 Monate) Pflegekurse für Angehörige: kostenlos möglich