• Skip to main content

Alltagshelfer für Senioren

  • Pflegegrad 1
  • Pflegegrad 2
  • Pflegegrad 3
  • Pflegegrad 4
  • Pflegegrad 5

Pflegegrad 3

Pflegegrade 3 – Leistungen und Voraussetzungen auf einen Blick

Pflegegrad 3 wird Personen zugewiesen, deren Selbstständigkeit im Alltag deutlich eingeschränkt ist. Grundlage ist ein Pflegegutachten mit 47,5 bis unter 70 Punkten. Dabei zählt nicht mehr der Pflegeaufwand, sondern der Grad der Selbstständigkeit. Die Entscheidung trifft die Pflegekasse auf Basis des Gutachtens, etwa durch den Medizinischen Dienst.

Voraussetzungen

  • Deutlich eingeschränkte Selbstständigkeit im Alltag
  • Begutachtung in sechs Lebensbereichen (z. B. Mobilität, Selbstversorgung, Alltagsgestaltung)
  • Punktzahl im Gutachten: 47,5 bis unter 70 Punkte
  • Antragstellung: formlos bei der Pflegekasse

Monatliche Leistungen (bei häuslicher Pflege):

Leistung Betrag
Pflegegeld (für Angehörige) 599 €
Pflegesachleistung 1.497 €
Entlastungsbetrag 131 €
Pflegehilfsmittel 42 €
Hausnotruf-Zuschuss 25,50 €
Wohngruppenzuschlag 224 €
  • Kombinationspflege möglich: Pflegegeld und Sachleistungen anteilig kombinierbar

Leistungen bei teilstationärer & vollstationärer Pflege

Leistung Betrag
Teilstationär (z. B. Tages-/Nachtpflege) Leistung wird übernommen
Vollstationär (Pflegeheim) 1.262 € monatlich

Jährliche / Einmalige Leistungen:

Leistung Betrag
Kurzzeitpflege 1.854 €/Jahr
Verhinderungspflege 1.685 €/Jahr
Kombi: beide Leistungen Bis zu 3.539 €/Jahr
Wohnraumanpassung Bis 4.180 € (einmalig)

Weitere Leistungen & Pflichten

  • Pflegeberatung: Pflicht bei Pflegegeldbezug (alle 6 Monate)
  • Pflegekurse für Angehörige: kostenlos möglich

Copyright © 2026 ZuHauseMitHerz24.de · Datenschutz · Impressum