Pflegegrad 4 Pflegegrade 4 – Leistungen und Voraussetzungen auf einen Blick Pflegegrad 4 wird Personen zugeteilt, die in ihrer Selbstständigkeit massiv eingeschränkt sind. Die Einstufung erfolgt bei 70 bis unter 90 Punkten im Pflegegutachten. Maßgeblich ist dabei der Grad der Selbstständigkeit – nicht mehr der Zeitaufwand für die Pflege, wie es vor 2017 der Fall war. Die Entscheidung trifft die Pflegekasse auf Basis eines Gutachtens, z. B. durch den Medizinischen Dienst. Voraussetzungen Schwerste Einschränkungen in der Alltagsbewältigung Bewertung durch ein Gutachten in sechs Lebensbereichen (u. a. Mobilität, Selbstversorgung, Alltagsgestaltung) Punktzahl: 70 bis unter 90 Punkte im Begutachtungsverfahren Antrag: formlos bei der Pflegekasse möglich Monatliche Leistungen (bei häuslicher Pflege): Leistung Betrag Pflegegeld (für Angehörige) 800 € Pflegesachleistung 1.859 € Entlastungsbetrag Der Entlastungsbetrag beträgt 2026 monatlich 131 Euro (jährlich bis zu 1.572 Euro) für alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden. Der Betrag dient der Erstattung von Kosten für Betreuungs- und Entlastungsleistungen (z.B. Haushaltshilfe, Tagespflege) und wird nicht als Barzahlung ausgezahlt. Höhe 2026: 131 € pro Monat (unverändert seit 01.01.2025). Voraussetzung: Anerkannter Pflegegrad 1–5 und häusliche Pflege. Verwendung: Nach § 45b SGB XI für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Tages-/Nachtpflege oder Kurzzeitpflege. Auszahlung: Kostenerstattung durch die Pflegekasse gegen Rechnungsbelege. Ansparung: Nicht genutzte Beträge können in den Folgemonat übernommen werden, verfallen jedoch spätestens zum 30. Juni des Folgejahres. Wichtiger Hinweis: Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und keine direkte Geldleistung wie das Pflegegeld. Er ist ein Entlastungsbaustein, um pflegende Angehörige zu unterstützen. 131 € Pflegehilfsmittel 42 € Hausnotruf-Zuschuss 25,50 € Wohngruppenzuschlag 224 € Kombinationspflege möglich: Pflegegeld und Sachleistungen anteilig kombinierbar Leistungen bei vollstationärer Pflege Leistung Betrag Vollstationär (Pflegeheim) 1.855 € monatlich Jährliche / Einmalige Leistungen: Leistung Betrag Kurzzeitpflege 1.854 €/Jahr Verhinderungspflege Wichtige Details zur Verhinderungspflege: Dauer: Bis zu 6 Wochen (42 Tage) pro Kalenderjahr. Höhe der Leistung: Bis zu 1.612 € jährlich für nachgewiesene Kosten. Durch Nutzung nicht verbrauchter Mittel aus der Kurzzeitpflege kann der Betrag auf bis zu 2.418 € erhöht werden . Erweiterung 2025/2026: Teilweise werden bis zu 3.539 € im Jahr genannt, oft im Kontext mit dem neuen "gemeinsamen Jahresbetrag" von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Voraussetzungen: Mindestens Pflegegrad 2 und eine sechsmonatige Vorpflegezeit. Ersatzpflegepersonen: Ambulante Pflegedienste, Freunde, Nachbarn oder Verwandte (bei Verwandten bis zum 2. Grad gelten Besonderheiten bei der Erstattung). Pflegegeld während der Verhinderung: Bei stundenweiser Verhinderung (unter 8 Stunden) wird das volle Pflegegeld weitergezahlt. Bei tageweiser Vertretung (länger als 8 Stunden) wird das Pflegegeld für die Dauer der Verhinderung meist um 50 % gekürzt. Beantragung: Die Verhinderungspflege sollte bei der Pflegekasse beantragt werden. Es empfiehlt sich, dies im Voraus zu tun. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden, z.B. für Arzttermine der Pflegeperson. Sie ist eine wichtige Entlastung, um die häusliche Pflege langfristig sicherzustellen. 1.685 €/Jahr Kombi: beide Leistungen Bis zu 3.539 €/Jahr Wohnraumanpassung Bis 4.180 € (einmalig) Weitere Leistungen Pflegeberatung innerhalb von 2 Wochen nach Antragstellung Abrechnung der meisten Leistungen erfolgt direkt zwischen Dienstleister und Pflegekasse (Ausnahme z. B. Pflegehilfsmittel nach Beleg)