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Alltagshelfer für Senioren

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Pflegegrad 2

Pflegegrade 2 – Leistungen und Voraussetzungen auf einen Blick

Pflegegrad 2 wird Personen zugeteilt, die in ihrer Selbstständigkeit deutlich eingeschränkt sind. Die Einstufung erfolgt bei 27 bis unter 47,5 Punkten im Pflegegutachten. Maßgeblich ist der Grad der Selbstständigkeit, nicht mehr der zeitliche Pflegeaufwand. Das Gutachten – z. B. durch den Medizinischen Dienst – dient als Grundlage für die Entscheidung der Pflegekasse.

Voraussetzungen

  • Deutliche Einschränkungen in der Alltagsbewältigung
  • Bewertung der Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen (u. a. Mobilität, Selbstversorgung, Alltagsgestaltung)
  • Punktzahl im Gutachten: 27 bis unter 47,5 Punkte
  • Antrag formlos bei der Pflegekasse möglich

Monatliche Leistungen (bei häuslicher Pflege):

Leistung Betrag
Pflegegeld (für Angehörige) 347 €
Pflegesachleistung 796 €
Entlastungsbetrag 131 €
Pflegehilfsmittel 42 €
Hausnotruf-Zuschuss 25,50 €
Wohngruppenzuschlag 224 €
  • Kombinationspflege möglich: Pflegegeld und Sachleistungen anteilig kombinierbar
  • Umwandlung: Bis zu 40 % ungenutzter Sachleistungen können für Alltagsunterstützung eingesetzt werden

Jährliche / Einmalige Leistungen:

Leistung Betrag
Kurzzeitpflege 1.854 €/Jahr
Verhinderungspflege 1.685 €/Jahr
Kombi: beide Leistungen Bis zu 3.539 €/Jahr
Wohnraumanpassung Bis 4.180 € (einmalig)

Weitere Unterstützungsangebote

  • Pflegekurse für Angehörige (z. B. Hygiene, Demenz, Lagerung)
  • Pflegeberatung (§ 7a SGB XI): Unterstützung bei Anträgen, Organisation und Wohnraumanpassung
  • Beratungseinsatz (§ 37 Abs. 3 SGB XI): Pflicht bei Pflegegeld – 1× pro Halbjahr
  • Technische Pflegehilfsmittel: nach ärztlicher Verordnung bzw. Prüfung
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: z. B. barrierefreies Bad, Treppenlift

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