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Alltagshelfer für Senioren

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  • Pflegegrad 5

Pflegegrad 1

Pflegegrade 1 – Leistungen und Voraussetzungen auf einen Blick

Pflegegrad 1 erhalten Personen, deren Selbstständigkeit nur leicht beeinträchtigt ist – meist altersbedingt oder aufgrund leichter körperlicher oder kognitiver Einschränkungen. Seit der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade im Jahr 2017 fließen auch geistige und psychische Beeinträchtigungen stärker in die Bewertung ein.

Voraussetzungen

  • Alltagsaktivitäten sind nur geringfügig eingeschränkt.
  • Ein Gutachten, z. B. durch den Medizinischen Dienst, bewertet Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen, u. a. Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsgestaltung.
  • Pflegegrad 1 wird bei einer Punktzahl von 12,5 bis unter 27 im Begutachtungsverfahren vergeben.
  • Der Antrag kann formlos bei der Pflegekasse gestellt werden.

Leistungen bei Pflegegrad 1

Auch wenn Pflegegrad 1 weniger umfangreiche Leistungen bietet als höhere Pflegegrade, stehen Betroffenen dennoch gezielte Unterstützungsangebote zur Verfügung:

Leistung Betrag
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 € monatlich
Entlastungsbetrag bis zu 131 € pro Monat
Hausnotruf-Zuschuss bis zu 25.50 € monatlich
Wohngruppenzuschuss 224 € monatlich
Zuschuss für Wohnraumanpassungen bis zu 4.180 € pro Maßnahme
Pflegeberatung und Pflegekurse kostenfrei, auch für Angehörige

Hinweis!

Pflegegrade sind nicht dauerhaft festgelegt. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, kann jederzeit eine Höherstufung beantragt werden.

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