Pflegegrad 1 Pflegegrade 1 – Leistungen und Voraussetzungen auf einen Blick Pflegegrad 1 erhalten Personen, deren Selbstständigkeit nur leicht beeinträchtigt ist – meist altersbedingt oder aufgrund leichter körperlicher oder kognitiver Einschränkungen. Seit der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade im Jahr 2017 fließen auch geistige und psychische Beeinträchtigungen stärker in die Bewertung ein. Voraussetzungen Alltagsaktivitäten sind nur geringfügig eingeschränkt. Ein Gutachten, z. B. durch den Medizinischen Dienst, bewertet Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen, u. a. Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsgestaltung. Pflegegrad 1 wird bei einer Punktzahl von 12,5 bis unter 27 im Begutachtungsverfahren vergeben. Der Antrag kann formlos bei der Pflegekasse gestellt werden. Leistungen bei Pflegegrad 1 Auch wenn Pflegegrad 1 weniger umfangreiche Leistungen bietet als höhere Pflegegrade, stehen Betroffenen dennoch gezielte Unterstützungsangebote zur Verfügung: Leistung Betrag Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 € monatlich Entlastungsbetrag bis zu 131 € pro Monat Hausnotruf-Zuschuss bis zu 25.50 € monatlich Wohngruppenzuschuss 224 € monatlich Zuschuss für Wohnraumanpassungen bis zu 4.180 € pro Maßnahme Pflegeberatung und Pflegekurse kostenfrei, auch für Angehörige Hinweis! Pflegegrade sind nicht dauerhaft festgelegt. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, kann jederzeit eine Höherstufung beantragt werden.